Es ist Priestern verboten ein Weib zu wählen, welches seins sein soll, doch hat er das Recht eine Frau aus seinem Gefolge zu erwählen, die seinen Nachwuchs gebären soll.
Sie darf nicht vermählt sein und die Familie muss ihr Einverständnis geben.
Da dies aber häufig als höchste Ehre empfunden wird, ist eine Absage durch den Vormund so gut wie ausgeschlossen.
Ist der Nachwuchs geboren, so wird er in den Tempel aufgenommen und wird gläubig erzogen und zum Priester geschult.
Das neue Mitglied des Tempels wird in den ersten zwölf Lebensjahren diesen nicht verlassen.
Zum zwölften Jahr wird er auf Reisen gehen um so viele Erfahrungen in anderen Gemeinden machen, wie ihm möglich ist.
Begegnet man einem Zögling des Glaubens, so ist ihm nichts in den Weg zu stellen.
Die Mutter hat während der ersten zwölf Jahre kein Besuchsrecht und hat in allen Angelegenheiten auf das Kind bezogen nie wieder Anspruch zu erheben.
Sie darf sich nach dem gebären des Nachkommens wieder frei vermählen und der Gemeine weitere Kinder schenken.